LTWP-5NEU: 5. Starke Familien – Beteiligte Jugend
Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kapitel 5 Familie – Kinder - Jugend |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.09.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2020, 16:57 |
Antragshistorie: | Version 1(18.09.2020) Version 1(08.12.2020) |
Kommentare
Stephan Buchner:
Z34 Bei der Weiterentwicklung der Regelungen zum Elterngeld wollen wiE die ...
Z157 wirerneut
Anmerkung1:
Weil es nicht drinsteht: Sollen die Kitas kostenfrei bleiben? Oder ist das eine SPD Forderung?
Anmerkung2:
Z65: In Rheinland-Pfalz leben rund 250.000 Kinder in armen Familien.
Stimmt das ? 250.000 bei ca. 5.000.000 Einwohner erscheint mir zuviel. Das wäre jedes ca. 3. Kind, je nach Definition
Wiltraud Beckenbach:
Hier gebe ich zu bedenken, dass wir alle Menschen verfassungsrechtlich schützen. Somit sind besondere Kinderrechte überflüssig. Bislang ist lt. Art. 6, Abs. 2 die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und auch ihre Pflicht. Bei Problemen haben wir bereits heute entsprechende Institutionen. Die gehören aufgestockt und entsprechend gerüstet. Eine zusätzlich rechtlich fixierte Bevormundung über eine Verfassungsänderung lehne ich ab. Wen wollen wir dann demnächst noch besonders schützen? Mir fällt da vieles ein. Unsere Verfassung in der jetzigen Form reicht aus.
Zeile 44
Hier wünsche ich mir mehr Sensibilität, was den Arbeitsbegriff angeht. Einerseits wird festgestellt, dass die Erwerbsarbeit zu Hause + Kindererziehung und/ oder Pflege eine Mehrfachbelastung ist, dann soll "Arbeit und Familie" unter einen Hut gebracht werden. Ist Familienarbeit jetzt Arbeit oder ist es Hobby und Freizeitbeschäftigung? Spätestens seit Corona müsste deutlich geworden sein, dass Eltern hier Arbeit mit Arbeit vereinbaren mussten. Somit sollten wir von bezahlter und unbezahler Arbeit reden bzw. von Erwerbsarbeit und Familienarbeit.
Wiltraud Beckenbach
Altleiningen
Kerstin Claus:
'Pakt gegen sexuellen Missbrauch':
1. Die Strafrechtsreform sieht vor, dass künftig 'sexueller Missbrauch' als Begriff gestrichen wird. Stattdessen: 'sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche'. Das sollten wir auch tun.
2. Z. 127f: Es fehlt der Begriff der 'kindgerechten Justiz'. Hier braucht es dringende eine Präzisierung, da hierzu auch die kindgerechte traumatherapeutische Begleitung während Verfahren und ggf. geeignete Strukturen (Stichwort: Kinderhäuser, etc.) mitgedacht ist. Ziel der Strafverfolgung darf nicht zu Lasten der psychischen Folgen bei kindlichen Opfern gehen.
3. Schwerpunktstaatsanwaltschaften/-gerichte (Z. 129) sollte begleitet / ergänzt werden über zielgerichtete Evaluation der Strafverfahren (Zahl Anzeigen, Einstellungen, Verfahren u. Verurteilungen mit Strafmaß). Diese sollte auch einbeziehen, wie flächendeckend Opferrechte (z.B. psychosoziale Prozessbegleitung, Videovernehmung, etc.) angeboten und genutzt werden.
3. Es fehlt der wesentliche Punkt der verpflichtenden Gutachterfortbildung sowohl für Strafverfahren als auch für familiengerichtliche Verfahren. (Stichwort Qualitätssicherung auf Basis aktueller Traumafolgeforschung, denn Gutachter arbeiten vielfältig auf Grundlage veralteter wissenschaftlicher Annahmen, z.B. false memory Syndrom. Insbesondere bei kindlichen Opferzeugen oder aber erwachsen gewordenen Opfern werden so Betroffene weiter marginalisiert und Täter geschützt. Für den Bereich der Hochschulen braucht es Lehrstühle für Gerichtspsychologie.
Z. 132: Traumaambulanzen: Insbesondere das Netz kinder- und jugendpsychiatrischer Traumaambulanzen muss ausgebaut werden!
Stephan Buchner: