Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kapitel 5 Familie – Kinder - Jugend |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Digitale LDV Idar-Oberstein |
Beschlossen am: | 05.12.2020 |
Eingereicht: | 08.12.2020, 12:15 |
Antragshistorie: | Version 1 |
5. Starke Familien – Beteiligte Jugend
Text
Familie ist, wo Menschen füreinander da sind. Sie kümmern sich umeinander,
übernehmen Verantwortung füreinander und stärken so den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft. Es gibt viele Entwürfe, wie Familien leben wollen und glücklich
sind. Unabhängig ob Patchwork- oder Regenbogen-Familien, gemeinsam- oder
alleinerziehende Elternteile – wir GRÜNE möchten Familien in all ihrer Vielfalt,
ihren Bedürfnissen und verschiedenen Lebensentwürfen unter die Arme greifen.
Familien haben in der Krise einen großen Teil der Belastungen getragen. Jetzt
kommt es darauf an, Familien besser zu unterstützen. Dafür brauchen wir eine
moderne Familienpolitik, die es zum Beispiel ermöglicht, Familie und Beruf gut
miteinander zu vereinbaren. Damit jede*r selbst entscheiden kann, wo und wie das
am besten gelingt, setzen wir uns für die bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ein und machen uns unter anderem für ein Recht auf Homeoffice stark.
Für uns ist jedes Kind ein Geschenk. Alle Kinder sollen fern von Armut und
Gewalt gut aufwachsen können, deswegen wollen wir starke Kinderrechte in der
Verfassung verankern. Familien in Not wollen wir schnell und einfach helfen.
Dazu braucht es ein noch besseres Netz von Anlaufstellen, das Familien in einer
schwierigen Zeit auffängt.
Jugendliche zeigen uns derzeit, wie sie aktiv ihre Zukunft in die Hand nehmen
und auch bereit sind, Verantwortung zu tragen. Sie übernehmen
überdurchschnittlich häufig Ehrenämter und kämpfen gegen die Klimakrise – und
damit für unsere und die Zukunft kommender Generationen. Die Absenkung des
Wahlalters auf 16 ist eine überfällige Antwort auf dieses großartige Engagement.
Vereinbarkeit in allen Lebenssituationen
Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind eine zentrale Voraussetzung für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das hat sich gerade in der Krise sehr
deutlich gezeigt, als Kitas und Schulen geschlossen waren. Gleichzeitig muss
eine familien- und zeitgerechte Politik die Bedingungen dafür schaffen, dass die
Vereinbarkeit auch in den sich wandelnden Lebensphasen der Familienmitglieder
verwirklicht werden kann. Dazu zählt das Recht auf familienbedingte Teilzeit
ebenso wie der Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Wir
setzen uns für flexible Vollzeitmodelle ein, die Beschäftigten ermöglicht, ihre
wöchentliche Arbeitszeit innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden zu
variieren.
Bei der Weiterentwicklung der Regelungen zum Elterngeld wollen wie die
partnerschaftliche Aufteilung der Sorge für Kinder zur Norm machen. Mit der
KinderZeit Plus wollen wir bundesweit den Anspruch auf Elterngeld von derzeit 14
auf 24 Monate erhöhen, wovon jedem Elternteil jeweils acht Monate zustehen. Die
weiteren acht Monate können sich die Eltern untereinander aufteilen. Die Eltern
können die Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.
Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 24 Monate KinderZeit Plus.
Familie bedeutet füreinander auch in schwierigen Lebenslagen da zu sein. Deshalb
wollen wir bei Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds das Recht stärken,
die Arbeitszeit reduzieren zu können.
Es soll selbstverständlich sein, auch von zu Hause arbeiten zu können, um Arbeit
und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. Wenn keine wichtigen Gründe
dagegensprechen sollen Arbeitnehmer*innen ein Recht auf Homeoffice und mobiles
Arbeiten haben. Um die Umsetzung des Rechts auf Homeoffice und mobiles Arbeiten
sicherzustellen, wollen wir Unternehmen bei der Digitalsierung der
Arbeitsabläufe einschließlich Datensicherheit und Arbeitsschutz unterstützen.
Zeitkonflikte in Familien entstehen häufig, weil die zeitliche Taktung vor Ort
beispielsweise von Kitas, Schulen und dem Nahverkehr nicht aufeinander
abgestimmt ist. Deshalb werden wir die Zeitbüros und Zeitlotsen in den Kommunen
auch künftig fördern.
Familien unterstützen
Familien sollen die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen bei einer einzigen
Stelle beantragen können – „alle Leistungen aus einer Hand“. Wir setzen uns
daher für ein Modellprojekt in Rheinland-Pfalz ein, das diese Art der
Leistungsgewährung vor Ort in mehreren Kommunen erprobt.
Mit einem landesweiten Konzept wollen wir dafür sorgen, dass Familien günstiger
Dienstleistungen und Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, Kultur und
Bildung in Anspruch nehmen oder besuchen können.
Alleinerziehende leisten enorm viel und tragen an sieben Tagen der Woche 24
Stunden die Verantwortung. Das Armutsrisiko ist nach wie vor extrem hoch. Wir
setzen uns dafür ein, dass Alleinerziehende mit einer Kindergrundsicherung und
mit wirksamen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr
Unterstützung erfahren.
Guter Start ins Kinderleben – Kinderarmut bekämpfen
Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, benötigen wir dringend eine bundesweite
Kindergrundsicherung, die den Mindestbedarf der Kinder deckt. Dadurch werden
bürokratische Hürden abgebaut und auch Kinder, die in armen Familien aufwachsen,
können ein selbstbestimmtes Leben führen. Kinder werden dann nicht mehr aufgrund
der finanziellen Not der Eltern davon abgehalten sich frei zu verwirklichen und
zu beteiligen, beispielsweise dem Sportverein beizutreten oder Musikunterricht
zu nehmen. Kernpunkte in der Landespolitik bei der Bekämpfung von Kinderarmut
sind eine gute soziale Infrastruktur, kostenfreie Bildung, Ausbildungs- und
Arbeitsmarktprogramme sowie die gezielte Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen in Armut.
Mit den Programmen Guter Start ins Kinderleben und Frühe Hilfen erreichen wir
vor allem Frauen, Familien und Kinder, die bei der Geburt eines Kindes bei den
vielen kleinen und großen Herausforderungen eine besondere Unterstützung
benötigen. Es wird zum Beispiel ermöglicht, dass Familienhebammen Müttern und
Vätern eng zur Seite stehen und individuelle Beratung leisten können.
Ein flächendeckendes Netz kostenfreier landesgeförderter Beratungsstellen in
Rheinland-Pfalz hilft Familien in besonderen Problemlagen. Wir wollen diese
Beratungsangebote fördern und weiterentwickeln, um den Zugang zu erleichtern.
Das gilt auch für Häuser der Familien, Familienbildungsstätten und
Familienzentren.
Kitas und Grundschulen wollen wir als Kinder- und Familienzentren
weiterentwickeln. Hier können Eltern wohnortnah und niedrigschwellig vielfältig
vernetzte Dienstleistungen für Kinder und Familien entweder direkt in Anspruch
nehmen oder sich vermitteln lassen. Gemeinsam mit den Kommunen werden wir ein
Landesprogramm Kommunale Präventionsketten entwickeln und helfen, es umzusetzen.
Kinderrechte stärken
Das Recht jedes Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und Entfaltung der
Persönlichkeit, auf den Schutz vor Gewalt, vor Vernachlässigung und Ausbeutung
sowie das Recht auf Beteiligung muss ins Grundgesetz aufgenommen werden. In
Rheinland-Pfalz werden wir vorangehen und diese Rechte für Kinder in die
Landesverfassung aufnehmen.
Bei Kindschaftsverfahren muss der Grundsatz „Vom Kind her denken“ gelten. Das
heißt vor allem, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Verfahren weiter
gestärkt werden. Bisher schon gilt, dass die besonderen emotionalen und
psychischen Bedürfnisse von Kindern entsprechend ihrem jeweiligen Alter der
Maßstab für das Handeln aller Beteiligten sind. Damit das auch tatsächlich so
umgesetzt wird, wollen wir die rechtlichen und organisatorischen Bedingungen
dafür verbessern.
Kinder vor Gewalt schützen
Wir werden den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und
Gewalt weiter ausbauen. Wir wollen einen Pakt gegen sexualisierte Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz, um eine wirksame Prävention und eine
flächendeckende kindgerechte Intervention und Nachsorge in Fällen sexuellen
Missbrauchs zu gewährleisten. Dabei müssen Kinder, Eltern, Schulen, Polizei,
Jugendämter, Vereine, Staatsanwaltschaften und spezialisierte
Fachberatungsstellen gleichermaßen einbezogen werden.
Ziel dieses Paktes ist, die Handlungskompetenz aller Beteiligten im Bereich der
Prävention und der Intervention so zu stärken, dass sie den Schutz von Kindern
und Jugendlichen koordiniert und übergreifend leisten können. Schulen und Kitas
haben bei der Prävention eine Schlüsselrolle. Bereits bestehende Programme
wollen wir ausbauen und künftig auch für typische Täterstrategien
sensibilisieren.
Die gesetzlich vorgeschriebene Stärkung von Opferrechten wollen wir konsequent
umsetzen. Das erfordert entsprechende personelle und technische Voraussetzungen,
um die Belastungen kindlicher Opferzeugen so gering wie möglich zu halten. Ein
möglichst flächendeckender Ausbau von Beratungsstellen soll sicherstellen, dass
die Betroffenen begleitet werden können. Die Strafverfolgungsbehörden, die
digitale Missbrauchsdarstellungen aufdecken, werden wir aufstocken. Kein Täter
darf sich sicher fühlen. Der Druck, entdeckt und verfolgt werden zu können, muss
massiv erhöht werden.
Erfahrungen mit Missbrauchsfällen haben gezeigt, wie wichtig es ist, auch in der
Justiz die Kompetenzen zu bündeln. Deshalb richten wir
Schwerpunktstaatsanwaltschaften und -gerichte an, die mit vereinter Kraft die
Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt übernehmen Kindgerechte Verfahren
erreichen wir über die Stärkung der Aus- und Weiterbildung von
Verfahrensbeteiligten sowie die gezielte Evaluation von Verfahren. Wir werden
die Kinderschutzdienste flächendeckend ausbauen und dafür sorgen, dass
Traumaambulanzen im Falle sexualisierter Gewalt auch Kindern und Jugendlichen
schnell Hilfe leisten.
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Kinder und ihre Familien in Not benötigen professionelle individuelle Angebote,
um sozial und emotional gestärkt zu werden. Unser Ziel ist es, die Schulen,
Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und weitere Angebote im Sozialraum so zu
stärken, dass die dort Verantwortlichen eventuell entstehende Probleme bei der
Entwicklung von Jugendlichen und Familien schnell wahrnehmen und rechtzeitig
helfen können.
Die Kinder- und Jugendhilfe muss inklusiv umgesetzt werden. Dazu braucht es eine
Rechtsnorm unter der die gesamte Kinder- und Jugendhilfe vereint ist. Wir wollen
die Kommunen fördern, die Inklusive Lösung organisatorisch vorwegzunehmen.
Bei der auf Bundesebene überfälligen Reform des SGB-VIII muss eine inklusive
Lösung mit dem Ziel „alle Hilfe aus einer Hand“ zur allgemeinen Norm werden.
Dadurch werden wir eine optimale Verzahnung und Kombination aller Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe, anderer Sozialleistungsträger sowie der Angebote der
Schulen gewährleisten. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das bisherige
Leistungsspektrum erhalten bleibt und die unterschiedlichen Ansätze der Hilfen
zur Erziehung einerseits und der Leistungen zur Teilhabe andererseits weiterhin
zur Anwendung kommen.
Menschen mit Behinderungen fehlt häufig die notwendige Unterstützung für ein
Leben mit Kindern. Wir werden Angebote für Elternassistenz ausbauen und fördern.
Platz für Kinder
Während der Corona-Krise haben wir feststellen können, wie wichtig Spielplätze
für die Kinder sind. Bewegung, frische Luft, kreatives Spiel und Sicherheit –
Kinder brauchen viel Raum für ihre Entwicklung. Wir möchten deshalb die Spiel-,
Aufenthalts- und Bewegungsflächen in den Kommunen erhalten und neue schaffen.
Dafür werden wir erneut ein Förderprogramm für naturnah und barrierefrei
gestaltete Spielflächen auflegen. Wir wollen, dass öffentliche Einrichtungen
familiengerecht organisiert und ausgestattet sind und zum Beispiel Wickeltische
und Eltern-Kind-Räume verbindlich vorgeschrieben werden.
Die Jugend hat das Wort
In Rheinland-Pfalz haben wir viele junge Menschen, die eine tragende Rolle im
Ehrenamt übernehmen, die politisch interessiert sind und klar und deutlich
sagen, was sie wollen: mitbestimmen. Seit vielen Monaten demonstrieren
zahlreiche junge Menschen beispielsweise gegen die Klimapolitik der
Bundesregierung, weil sie nicht länger hinnehmen wollen, dass untätige
Politiker*innen ihre Zukunft verspielen. Das verdient nicht nur unseren Respekt,
sondern ist Aufforderung, zu handeln.
Mitbestimmung und Freiräume
In vielen Bundesländern dürfen junge Menschen schon mit 16 wählen und so am
politischen Leben teilhaben – das soll endlich auch bei den Landtags- und
Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz möglich sein. Damit die Anliegen junger
Menschen auf Landesebene noch mehr Gehör finden, werden wir die Einrichtung
eines Jugendbeirats im Land unterstützen. Außerdem möchten wir die
Jugendstrategie JES! Jung. Eigenständig. Stark ausbauen, damit die Belange
Jugendlicher in allen Politikbereichen wahrgenommen und mitgedacht werden.
Jugendzentren und dezentrale, zunehmend auch mobile Angebote der Jugendarbeit
bieten jungen Menschen Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Im Rahmen der
Jugendstrategie soll die Jugendarbeit vor Ort weiter ausgebaut werden und gerade
auf dem Land müssen flächendeckend Jugendräume zur Verfügung stehen. Junge
Menschen brauchen auch vor Ort Räume und Angebote – dafür muss das Land die
finanziellen Mittel weiter bereitstellen.
Jugendbeteiligung in den Kommunen
Wir GRÜNE wollen, dass Kinder und Jugendliche das Leben auf kommunaler Ebene
mitgestalten können. In fast 75 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz haben
sie dazu keine Möglichkeit. Das muss sich ändern. Wir werden Jugendliche dabei
unterstützen, ein Jugendparlament zu beantragen. Kommunale Jugendvertretungen
sollen ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in den kommunalen Räten und ein
eigenes Budget bekommen. Kommunen müssen bei Planungen und Vorhaben, die die
Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise
beteiligen. Das soll in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden.
Jugendliches Engagement
Jugendliche übernehmen im Vergleich zur restlichen Bevölkerung
überdurchschnittlich häufig ein Ehrenamt. Sie bringen sich in ihren Städten und
Gemeinden ein, in Sportvereinen, in der Schule, in Jugendgruppen, bei der
Jugendfeuerwehr oder in politischen Jugendorganisationen. Wir GRÜNE werden
dieses Engagement besser unterstützen. Dafür wollen wir mit einer umfangreichen
Änderung des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit die
Erstattung des Verdienstausfalls weiter anheben.