Insbesondere in straf- und familiengerichtlichen Verfahren greifen Richter*innen auf die Expertise von Gutachtern zurück. Leider fehlt es aber in Rheinland-Pfalz an Lehrstühlen für Gerichtspsychologie. Gutachter*innen sind vielfältig nicht auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlich-medizinischen Forschung, mit Nachteilen für Betroffene in gerichtlichen Verfahren. Dies betrifft sowohl gutachterliche Bewertungen im Bereich der Aussagepsychologie aber auch komplexer Traumafolgen. Kindgerechte Justitz braucht Qualitätssicherung, sowohl über die Aus- und Weiterbildung von Jurist*innen und Gutachter (oben zusammengefasst unter 'Verfahrensbeteiligte' sowie über die Evaluation gerichtlicher Verfahren. Beide Punkte habe ich über die vorgenommenen Änderungsvorschläge versucht abzudecken.
Kapitel: | 5. Starke Familien – Beteiligte Jugend |
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Antragsteller*in: | Kerstin Claus (KV Mainz-Bingen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 31.10.2020, 11:03 |
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