Der legalisierte Haustier-Abschuss durch Jäger in einem Land, in dem der Schutz der Tiere im Grundgesetz (Art. 20a GG) seit dem Jahr 2002 verankert und damit zur Staatszielbestimmung erhoben wurde, stößt in der Bevölkerung auf strikte Ablehnung. Jägern ist es jedoch weiterhin durch das Landesjagdgesetz erlaubt, freilaufende und angeblich wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Katzen gelten als streunend und dürfen von Jägern erschossen werden, wenn sie sich zu weit vom nächsten bewohnten Haus entfernen. Tierschutzorganisationen gehen davon aus, dass jährlich zwischen 250.000 und 300.000 Katzen und 20.000 bis 30.000 Hunde in Deutschland pro Jahr von Jägern getötet werden.
Kapitel: | 3. Intakte Umwelt – Gesicherte Lebensgrundlagen |
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Antragsteller*in: | Holger Wolf (KV Neuwied) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: LTWP-3-268 |
Eingereicht: | 30.10.2020, 23:42 |
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Julia Jawhari:
Jana Dreyer:
Susanne Pithan: