Noch immer sind in Deutschland sogenannte Totschlagfallen (auch Totfangfallen oder Fangeisen genannt) erlaubt. Das Prinzip: Entnimmt ein Tier den auf dem Auslöser befestigten Köder, schlägt die Falle zu und das Tier wird eingequetscht. Durch die Klemmkraft wird die Blutzirkulation des eingeklemmten Tieres unterbunden. Je nach dem, mit welchem Körperteil das Tier in der Falle sitzt und welche Organe nicht mehr arbeiten können, stirbt das Tier einen elenden Tod, der Stunden oder sogar Tage andauern kann. So ist auch der Verlust von Gliedmassen (Pfoten, Schwanz etc.) ist keine Seltenheit.
Kapitel: | 3. Intakte Umwelt – Gesicherte Lebensgrundlagen |
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Antragsteller*in: | Holger Wolf (KV Neuwied) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.10.2020, 17:05 |
Kommentare
Julia Jawhari:
Susanne Pithan:
Jana Dreyer: