Der befristete §13b BauGB, der Bauen im Außenbereich im beschleunigten Verfahren und ohne Ausgleich und Umweltverträglichkeitsprüfung erlaubte, ist Ende des Jahres 2019 ausgelaufen. Die CDU wirbt jedoch offen mit eine weiteren Verlängerung, sowie einer dauerhaften Einführung der Baukategorie "Dörfliches Wohngebiet". Mit Hilfe dieser neuen Kategorie soll das Bauen in bester Lage ohne naturschutzfachliche Prüfung oder Ausgleich dauerhaft ermöglicht werden. Dies widerspricht gravierend dem Flächensparziel und unterstützt das Aussterben der ohnhin gebeutelten Dorfkerne. Über den Bundesrat können unsere Ministerinnen und Minister weiterhin klar gegen die Ambitionen eintreteten. Das tun wir weiterhin und werben auch innerhalb der Landesregierung für eine strikte Absage gegenüber weiterhin leichtfertigem Umgang mit Flächen.
Kapitel: | 14. Leistungsfähiger Staat – Solide Infrastruktur |
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Antragsteller*in: | Jenni Follmann (KV Landau) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.10.2020, 12:54 |
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