Angelehnt am Bodenschutzkonzept Stuttgart ( und einige andere Bodenschutzkonzepte) ist es möglich eine landesweite Bewertung und Steuerung von Bauflächen in weniger hochwertige Böden zu lenken. Hier wird anhand der Kritierien Wasserspeicherfähigkeit, natürlicher Bodenfruchtbarkeit, die Filter‐ und Puffereigenschaften, sowie Biotopentwicklungspotential und anthropogener Funktionshemmnisse wie Altlasten und der aktuellen Versiegelung eine qalitative Bewertung der Böden vorgenommen und anhand dieser Kategorien in sechs Stufen (0 bis 5) von 1= sehr gering bis 5 = sehr wertvoll eingeteilt ( 0= fehlende Information).
Im zweiten Schritt berechnete man die gerade noch tolerierbare zusätzliche Versiegelung des Gebietes.
In Stuttgart einigte man sich auf 12 % der derzeitigen Stadtfläche, was 1000 Bodenindexpunkten als Startwert entspricht. Alle seit 2006 erfolgten Baugenehmigungen werden hinsichtlich der in Anspruch genommen Bodenflächen bewertet. Für Versiegelung oder Bodenschäden werden Bodenindexpunkte vergeben und von den 1000 Punkten Startwert abgezogen. Zusätzlich gelten ein Baugebot die Böden der Stufe 4 und 5 zu schonen, das jährliche Kontigent von maximal 30 Bodenindexpunkten nicht zu überschreiten und eine zweijährige Berichtspflicht zum aktuellen Punktestand und der Inanspruchnahme der wertvollsten Böden.
Ein ähnliches Konzept ist auf Landesebene denkbar und sinnvoll und liese sich in den neuen Landesentwicklungsplan einfügen oder auf die Ebene der Regionalpläne herunterbrechen.
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