Vielfach bestehen bei Mehrfamilienhäusern bereits Garagen, die jedoch ausschließlich Pkw-Stellplätze vorsehen, während die Fahrräder teilweise auf der Straße abgestellt werden müssen. Da aber nicht jeder sein Faharrad (Stichwort Kosten eines E-Bikes) auf der Straße stehen lasen will, werden vielfach Fahrräder in den Wohnungen aufbewahrt. Durch eine gesetzliche Verpflichtung der Vermieter zur Einrichtung von Fahrradstellplätzen in neuen und bestehenden Garagen könnte dieses Manko beseitigt werden und gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass mehr Menschen ein Fahrrad ihr Eigen nennen.
Kapitel: | 14. Leistungsfähiger Staat – Solide Infrastruktur |
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Antragsteller*in: | Philipp Zeller (KV Koblenz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 23.09.2020, 20:28 |
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