„Aufgrund der sich aus der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 des Grundgesetzes – GG) ergebenden Autonomie des Sports entscheidet in Deutschland der organisierte Sport eigenständig über die sportorganisationelle Anerkennung von Sportarten (…)“ (siehe Drucksache 19/5545 des
Deutschen Bundestages, Antrag der Grünen Bundestagsfraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905545.pdf). Der DOSB könnte zwar den eSport-Verband aufnehmen (dann wird i.d.R. in der Bevölkerung von Anerkennung gesprochen), jedoch will dies weder der eSport-Verband noch die Gamer*innen selbst. Vor diesem Hintergrund sollte der Titel geändert werden.
Kapitel: | 14. Leistungsfähiger Staat – Solide Infrastruktur |
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Antragsteller*in: | Julian Joswig (KV Rhein-Hunsrück) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: LTWP-14-328 |
Eingereicht: | 23.09.2020, 16:29 |
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