„Aufgrund der sich aus der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 des Grundgesetzes – GG) ergebenden Autonomie des Sports entscheidet in Deutschland der organisierte Sport eigenständig über die sportorganisationelle Anerkennung von Sportarten (…)“ (siehe Drucksache 19/5545 des Deutschen Bundestages, Antrag der Grünen Bundestagsfraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905545.pdf).
Der DOSB könnte zwar den eSport-Verband aufnehmen (dann wird i.d.R. in der Bevölkerung von Anerkennung gesprochen), jedoch will dies weder der eSport-Verband noch die Gamer*innen selbst. Die Politik, bzw. Bund und Länder haben hier selbst keinen direkten Einfluss. Vor diesem Hintergrund sollte der Absatz entsprechend geändert werden.
Grundsätzlich liegen die meisten Handlungsfelder auf Bundesebene (siehe Antrag unserer Bundestagsfraktion), weshalb sich die Landesregierung im Bund hierfür einsetzen sollte. Außerdem müssen auf regionaler Ebene flankierende Initiativen erarbeitet werden, die dies unterstützen und RLP als attraktiven Ausbildungs- und Veranstaltungsort von eSport profilieren.
Da wir (noch) keine LAG Sportpolitik haben, wurden zur Beratung des Antrags die BAG Sportpolitik sowie Mitarbeiter*innen der Bundestagsfraktion konsultiert.
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