Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn sind überwiegend risikoreich. Im Landesrettungsdienstgesetz gibt es keine verpflichtenden Regelungen zur Durchführung von (wiederkehrenden) Fahrsicherheitstrainings auf Einsatzfahrzeugen für Rettungsdienste und Hilfsorganisationen. Teilweise werden diese einmalig bei Neueinstellungen angeboten. Die Einsatzkräfte müssen ihre Fahrzeuge in Extremsituationen sicher beherrschen. Dies gilt sowohl auf dem Weg zum Notfallort als auch, im Falle des Rettungsdienstes, auf dem Weg zum Krankenhaus mit dem/der Patient*in.
Kapitel: | 12. Gesicherte Freiheit – Handlungsfähiger Rechtsstaat |
---|---|
Antragsteller*in: | Holger Wolf (KV Neuwied) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 31.10.2020, 01:48 |
Kommentare