| Kapitel: | 8. Solidarische Gesellschaft – Gerechte Teilhabe | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bernhard Braun (KV Ludwigshafen), Misbah Khan (KV Bad Dürkheim), Anne Spiegel (KV Speyer), Josef Winkler (KV Rhein-Lahn) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Eingereicht: | 31.10.2020, 20:17 | 
LTWP-8-006: 8. Solidarische Gesellschaft – Gerechte Teilhabe
Text
          
          Von Zeile 5 bis 7:
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöstganzen Lebensentwürfen wurden die Grundlagen entzogen. Wenn soziale Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen 
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart. 
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen, 
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und 
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker 
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz 
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöstganzen Lebensentwürfen wurden die Grundlagen entzogen. Wenn soziale 
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen 
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft. 
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen. 
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es 
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für 
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale 
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in 
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV 
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer 
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle 
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich 
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Das bestehende Angebot 
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und 
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen 
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft 
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu 
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im 
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur 
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit 
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges 
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in 
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig 
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der 
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine 
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne 
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung 
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche 
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu 
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden. 
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem 
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das 
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt, 
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen 
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort 
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um 
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von 
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen 
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller 
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten 
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau 
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu 
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für 
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen, 
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur 
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne 
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut 
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung 
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und 
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir 
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch, 
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für 
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das 
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm 
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen. 
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität 
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die 
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für 
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften 
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen. 
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und 
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an 
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und 
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative 
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit 
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden, 
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit 
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer 
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen 
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns 
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem 
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische 
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von 
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch 
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und 
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch 
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war 
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen 
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran 
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder 
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter 
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden. 
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen 
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden 
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, 
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an 
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor 
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser 
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss 
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro 
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem 
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG) 
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen 
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden, 
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle 
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung 
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen 
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend 
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben 
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der 
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen. 
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir 
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche 
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer 
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches 
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener 
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu 
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven 
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und 
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an 
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen 
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit 
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die 
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese 
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur 
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären 
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich 
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit 
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren 
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für 
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr 
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der 
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie 
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei 
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten 
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur 
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir 
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall 
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen 
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre 
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen. 
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen. 
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit 
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden 
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir 
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und 
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch 
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle 
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll 
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für 
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines 
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des 
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir 
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription 
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an, 
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle 
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung 
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser 
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle 
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir 
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen, 
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz 
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit 
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen 
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die 
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie 
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und 
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb 
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als 
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer 
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben. 
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort. 
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode 
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die 
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst 
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu 
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im 
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen 
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es 
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen 
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei 
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und 
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und 
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer 
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt. 
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und 
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit 
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von 
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung 
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im 
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen. 
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig 
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im 
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere 
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation 
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten 
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte 
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf 
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte) 
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte, 
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für 
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht 
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den 
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre 
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der 
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender 
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und 
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle 
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf 
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich 
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um 
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die 
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf 
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten 
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer 
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig 
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss 
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit 
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir 
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
Von Zeile 5 bis 7:
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöstganzen Lebensentwürfen wurden die Grundlagen entzogen. Wenn soziale Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen 
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart. 
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen, 
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und 
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker 
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz 
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöstganzen Lebensentwürfen wurden die Grundlagen entzogen. Wenn soziale 
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen 
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft. 
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen. 
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es 
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für 
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale 
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in 
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV 
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer 
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle 
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich 
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Das bestehende Angebot 
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und 
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen 
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft 
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu 
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im 
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur 
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit 
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges 
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in 
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig 
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der 
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine 
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne 
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung 
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche 
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu 
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden. 
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem 
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das 
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt, 
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen 
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort 
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um 
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von 
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen 
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller 
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten 
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau 
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu 
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für 
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen, 
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur 
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne 
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut 
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung 
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und 
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir 
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch, 
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für 
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das 
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm 
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen. 
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität 
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die 
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für 
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften 
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen. 
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und 
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an 
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und 
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative 
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit 
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden, 
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit 
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer 
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen 
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns 
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem 
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische 
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von 
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch 
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und 
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch 
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war 
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen 
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran 
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder 
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter 
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden. 
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen 
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden 
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, 
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an 
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor 
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser 
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss 
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro 
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem 
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG) 
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen 
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden, 
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle 
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung 
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen 
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend 
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben 
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der 
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen. 
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir 
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche 
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer 
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches 
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener 
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu 
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven 
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und 
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an 
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen 
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit 
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die 
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese 
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur 
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären 
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich 
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit 
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren 
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für 
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr 
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der 
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie 
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei 
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten 
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur 
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir 
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall 
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen 
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre 
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen. 
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen. 
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit 
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden 
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir 
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und 
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch 
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle 
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll 
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für 
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines 
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des 
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir 
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription 
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an, 
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle 
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung 
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser 
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle 
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir 
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen, 
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz 
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit 
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen 
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die 
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie 
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und 
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb 
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als 
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer 
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben. 
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort. 
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode 
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die 
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst 
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu 
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im 
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen 
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es 
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen 
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei 
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und 
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und 
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer 
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt. 
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und 
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit 
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von 
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung 
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im 
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen. 
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig 
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im 
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere 
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation 
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten 
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte 
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf 
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte) 
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte, 
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für 
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht 
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den 
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre 
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der 
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender 
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und 
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle 
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf 
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich 
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um 
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die 
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf 
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten 
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer 
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig 
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss 
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit 
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir 
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
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