Kapitel: | 8. Solidarische Gesellschaft – Gerechte Teilhabe |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Rheinland-Pfalz (dort beschlossen am: 24.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.10.2020, 18:44 |
LTWP-8-020: 8. Solidarische Gesellschaft – Gerechte Teilhabe
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 20 bis 21:
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein.[Leerzeichen]
Von Zeile 213 bis 215 einfügen:
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wenn Kommunen einen rechtsicheren Mietendeckel einführen wollen, werden wir sie als Land darin unterstützen, um stark wachsenden Mieten wie in den Ballungszentren in Rheinland-Pfalz entgegen zu wirken. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart.
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen,
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Wenn soziale
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen.
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein.
Das bestehende Angebot
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden.
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt,
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen,
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch,
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen.
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen.
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden,
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden.
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern,
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG)
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden,
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen.
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen.
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen.
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an,
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen,
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben.
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort.
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wenn Kommunen einen rechtsicheren Mietendeckel einführen wollen, werden wir sie als Land darin unterstützen, um stark wachsenden Mieten wie in den Ballungszentren in Rheinland-Pfalz entgegen zu wirken. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen.
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte)
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte,
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
Text
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Deshalb soll Rheinland-Pfalz Städten und Gemeinden die Einführung eines Mietendeckels erlauben, um stark wachsenden Mieten in Ballungszentren wie etwa Mainz oder Trier entgegen zu wirken.
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart.
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen,
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Wenn soziale
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen.
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Deshalb soll Rheinland-Pfalz Städten und Gemeinden die Einführung eines Mietendeckels erlauben, um stark wachsenden Mieten in Ballungszentren wie etwa Mainz oder Trier entgegen zu wirken.
Das bestehende Angebot
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden.
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt,
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen,
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch,
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen.
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen.
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden,
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden.
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern,
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG)
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden,
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen.
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen.
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen.
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an,
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen,
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben.
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort.
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen.
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte)
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte,
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
Von Zeile 20 bis 21:
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein.[Leerzeichen]
Von Zeile 213 bis 215 einfügen:
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wenn Kommunen einen rechtsicheren Mietendeckel einführen wollen, werden wir sie als Land darin unterstützen, um stark wachsenden Mieten wie in den Ballungszentren in Rheinland-Pfalz entgegen zu wirken. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart.
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen,
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Wenn soziale
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen.
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein.
Das bestehende Angebot
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden.
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt,
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen,
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch,
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen.
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen.
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden,
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden.
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern,
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG)
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden,
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen.
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen.
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen.
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an,
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen,
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben.
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort.
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wenn Kommunen einen rechtsicheren Mietendeckel einführen wollen, werden wir sie als Land darin unterstützen, um stark wachsenden Mieten wie in den Ballungszentren in Rheinland-Pfalz entgegen zu wirken. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen.
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte)
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte,
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
Text
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Deshalb soll Rheinland-Pfalz Städten und Gemeinden die Einführung eines Mietendeckels erlauben, um stark wachsenden Mieten in Ballungszentren wie etwa Mainz oder Trier entgegen zu wirken.
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart.
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen,
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Wenn soziale
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen.
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Deshalb soll Rheinland-Pfalz Städten und Gemeinden die Einführung eines Mietendeckels erlauben, um stark wachsenden Mieten in Ballungszentren wie etwa Mainz oder Trier entgegen zu wirken.
Das bestehende Angebot
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden.
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt,
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen,
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch,
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen.
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen.
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden,
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden.
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern,
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG)
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden,
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen.
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen.
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen.
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an,
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen,
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben.
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort.
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen.
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte)
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte,
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Deshalb soll Rheinland-Pfalz Städten und Gemeinden die Einführung eines Mietendeckels erlauben, um stark wachsenden Mieten in Ballungszentren wie etwa Mainz oder Trier entgegen zu wirken.
Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart.
Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen,
Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und
ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker
betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz
bangen, ganze Lebensentwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Wenn soziale
Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine Politik des sozialen
Ausgleichs an. Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Daher muss eine solidarische Gesellschaft der Boden sein, auf dem wir stehen.
Eine solidarische Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo es
nötig ist und die den Zusammenhalt stärkt.
Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für
uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale
Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in
schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV
gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer
grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle
öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich
Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Deshalb soll Rheinland-Pfalz Städten und Gemeinden die Einführung eines Mietendeckels erlauben, um stark wachsenden Mieten in Ballungszentren wie etwa Mainz oder Trier entgegen zu wirken.
Das bestehende Angebot
an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und
wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen
Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft
beseitigen. Mit und ohne Corona.
Wir sagen Armut den Kampf an
Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im
Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur
möglich, wenn man das nötige Geld dafür in der Tasche hat. Wir wollen mit
unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in
Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig
wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine
grüneKindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne
Garantiesicherung, ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung
unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche
Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu
berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden.
Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf in seinem
Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das
Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt,
steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen
Koalition hat.
Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort
an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten bezahlbar sein. Um
unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von
Armut zur Landesstrategie gegen Armut weiterentwickeln. Dabei sollen Kommunen
darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten
Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau
der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu
zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für
Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen,
die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur
Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne
Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut
werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung
beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und
Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir
als Land unterstützen.
Sozialtickets landesweit fördern
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch,
der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für
Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das
Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm
unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen.
Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität
vorgesehen ist. Wir wollen mit einem Modellprojekt starten.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung
Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die
Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für
uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nurim Dialog mit den Gewerkschaften
und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen.
Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und
Branchen gelten.
Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an
der Arbeit.Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und
zeitlicher wie örtlicher Lage der Arbeit nötig. Wir wollen innovative
Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen: mit
einer flexiblenVollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden,
wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit
aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer
Phase der Teilzeit sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen
nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns
auf Bundesebene einsetzen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Wir wollen es zu einem
KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit Qualifizierung für die ökologische
und digitale Transformation verknüpfen.
Digitalisierung der Arbeitswelt
Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken, wie die Gefahr von
Überwachung, Ausbeutung und ständiger Erreichbarkeit. Aber wir sehen auch
Chancen: für mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und
Flexibilität.Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie Büroarbeit durch
Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zuhause erledigt werden kann. Dies war
von vielen positiven Effekten begleitet, zum Beispiel einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Vermeidung von unnötigen
Wegstrecken, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt und Stress vermeidet. Daran
wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf Homeoffice oder
mobiles Arbeiten einsetzen. Im öffentlichen Dienst soll es, unter
Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden.
Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen
Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden
darf.
Gute Arbeit
Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern,
sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an
gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor
allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser
bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss
der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro
wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem
Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG)
analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen. Wir wollen
auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden,
um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle
entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung
erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern.
Inklusion: Miteinander mehr erreichen
Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend
modernisiert und auf neue Füße gestellt. Aber Menschen mit Behinderungen erleben
in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der
Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen.
Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Denn wir
brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche
Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer
offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches
Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu
fördern.
Inklusiv Arbeiten
Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven
Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und
beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und Orientierung an
Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
im Landesdienst wollen wir durch eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit
Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Die
Zielvereinbarung mit den Werkstätten machen wir konkreter und sichern diese
durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds ab.
Dennoch soll die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nur
die Ausnahme darstellen. Deshalb wollen wir die Übergänge in den regulären
Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich
begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit
einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.
Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für
behinderte Menschen abschließen. Wir wollen für sie mindestens 25 Prozent mehr
Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen schaffen und dieses Ziel im Dialog mit der
Privatwirtschaft, dem Land und den Kommunen erreichen. Wir streben an, die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie
aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung. Denn dabei
steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten
immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich beachtet. Alternativen zur
Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir
weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall
einsetzbar sind.
Inklusionsbetriebe hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen
wir sie auf festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben erreichen.
Außerdem gehört für uns dazu, einen Inklusionsbetrieb des Landes zu schaffen.
Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden
können, brauchen wir passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.
Barrierefreiheit
Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und
kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch
für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle
Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch Kommunikation soll
barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für
digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines
Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir
voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription
und mehr Deutsche Gebärdensprache.
Mitspracherechte und Teilhabe stärken
Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an,
die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle
Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung
haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage für unser
solidarisches Handeln sein.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle
für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir
stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten wollen wir besser unterstützen,
indem das Land Kommunen bezuschusst, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz
oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.
Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit
Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen
mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie
durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.
Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und
gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb
müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als
Diskriminierung wahrgenommen werden, als das, was sie sind. In unserer
Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben.
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort.
Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode
vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die
Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst
werden.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu
reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen
eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht angemessen zu wohnen. Daher ist es
eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei
gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und
Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und
Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer
realisiert wurden. Damit werden die Menschen nicht aus ihrer Stadt verdrängt.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und
mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.
Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen. Neben Haushalten mit
geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung
berücksichtigen. Besonders an den Hochschulstandorten besteht starker Druck im
Wohnungsmarkt. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen.
Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig
durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im
Quartier entstehen.
Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir besondere
Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation
werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten
Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte
Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte)
Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte,
wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für
Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen gerade im Winter.
Kommunale Wohnraumversorgung stärken
Kommunale Wohnraumversorgung stärken Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht
nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den
Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre
Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: Von der
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender
Bauten bis hin zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung und
dem Einsatz von Sozialquoten. Das Land soll durch eine zentrale Beratungsstelle
Kommunen verstärkt die Informationen zu möglichen Instrumenten liefern.
Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf
stehender Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -
immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich
gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um
ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die
Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf
Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten
Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer
Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.
Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz
Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine neue Bleibe zu finden. Gleichzeitig
stehen Wohnhäuser ungenutzt leer und verfallen. Wir sagen daher: Wohnraum muss
auch als Wohnraum genutzt werden.
Ein Wohnraumschutzgesetz könnte den Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit
Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum geben. So schützen wir
Wohnraum, den regionalen Gegebenheiten entsprechend.
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