Fahrradparkhäuser müssen einem Mindeststandard genügen, um flächendeckend in ausreichender Qualität ausgebaut zu werden. Eine Landesförderung sollte an diese Bedingung geknüpft sein, die auch lokale Gegebenheiten ausreichend berücksichtigen kann. Ein Bedarfsplan des Landes eröffnet die Möglichkeit für die Kommunen darauf aufzusetzen. In jedem Landkreis und jeder kreisfrueen Stadt besteht ein stark frquentierter Umstiegspunkt entlang von S-Bahn oder Bahnhaltepunkten. Wir sollten hier ein politisches Ziel definieren und dies nicht vollständig offen lassen.
Kapitel: | 4. Vernetzte Verkehrsangebote – Nachhaltige Mobilität |
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Antragsteller*in: | KV Rhein-Pfalz (dort beschlossen am: 16.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 20.10.2020, 13:13 |
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