Hier muss der Grundsatz der intergenerationellen Klimagerechtigkeit greifen: Heute auf das leicht Verzichtbare zu verzichten, damit unsere Nachkommen nicht auf Unverzichtbares werden verzichten müssen: Ihre Lebensgrundlagen.
Ein Wärmepilz z.B. emittiert in einer Betriebs-/Wintersaison so viel CO2 wie ein SUV auf 13 000 km oder fast die Hälfte der Jahresemissionen eines Deutschen im ganzen Jahr, rund 4-5 Tonnen CO2 ! Die flächendeckende Aufstellung der Klimakiller wäre somit fatal fürs Klima bzw. das Bestreben bei der CO2 Reduktion endlich voran zu kommen.
Zweifellos ließe sich in den angesprochenen Fällen problemlos durch simple Maßnahmen wie Türen schließen, warme Kleidung, Decken, Wärmflaschen etc. klimafreundlich Abhilfe schaffen.
Das Umweltbundesamt sprach sich bereits 2009 für ein generelles Verbot von gasbetriebenen Wärmestrahlern aus:
- "Nach Ansicht des Umweltbundesamtes wäre auch ein bundesweites Verbot der Nutzung der Heizstrahler europa- und verfassungsrechtlich möglich. Die Minderung des Treibhausgasausstoßes für das Weltklima ist wichtig. Geräte zu betrei- ben, die keinen essentiellen Nutzen haben und dabei zusätzliche Treibhausgasemissionen verursachen, läuft diesem Ziel zuwider. Die mit einem Verbot von Terrassenheizstrahlern verbundenen geringen Einschränkungen dürften hinnehmbar sein. Die Grundrechte des Einzelnen blieben gewahrt".
In Zeiten des intensiven Klimaschutzes gilt es als überholt, Außenbereiche zu beheizen, während wir uns mit großem Aufwand bemühen, beim Beheizen von Innenräumen Energie zu sparen. Führen wir uns zudem die Erkenntnisse des „Vierten Sachstandsberichts der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen“ (IPCC-Bericht3) vor Augen, so wird klar, dass es aus Sicht des Klimaschutzes nicht vertretbar ist, ein klimaschädliches Gerät zu nutzen, welches keinen essentiellen Nutzen aufweist. (Umweltbundesamt, 2009)
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