>>2021 – Die ersten Photovoltaik-Einspeiseverträge laufen aus
Für die ältesten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland läuft die EEG-Förderung aus, und zwar zum 31. Dezember 2020. Dann bekommen die Besitzer von PV-Anlagen, die mindestens 20 Jahre alt sind, kein Geld nach EEG mehr für ihren Solarstrom.
Einspeisevergütung nach 20 Jahren zu Ende
Der Startschuss für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen war Ende der 1990er-Jahre. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legte feste Fördersätze für Solarstrom fest – und auch die Dauer der Förderung. Grundsätzlich ist für die Einspeisevergütung nach 20 Jahren Schluss. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, damit die sogenannte EEG-Umlage irgendwann wieder fällt. Denn über die EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde Strom finanzieren alle Verbraucher den Ausbau der erneuerbaren Energien mit.
Keine Einspeisung ohne EEG-Förderung
Sie gehören zu den PV-Pionieren und Ihre Anlage ist vor dem 1. Januar 2001 ans Netz gegangen? Dann läuft für Sie der Countdown, ab Januar 2021 bekommen Sie keine Vergütung mehr für Ihren Solarstrom. Haben Sie Ihre Anlage später installiert, verschiebt sich das Förderende entsprechend nach hinten. Aber das Thema „Was tun mit der Solaranlage?“ kommt auch auf Sie zu. Denn speisen Sie ohne EEG-Förderung einfach weiter Strom ins Netz ein, können Sie Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.<<
Quelle: https://iam.innogy.com/fuer-zuhause/photovoltaik/eeg-foerderung-laeuft-aus
Z. Zt. gibt es folgende Möglichkeiten für diese, i. d. R. noch funktionsfähigen Solaranlagen:
1. Umrüsten, d. h. Eigenverbrauch (ggf. unter Kauf eines ungeförderten Batteriespeichers) und Einspeisung ins Netz (Kauf und Einbau neuer Stromkasten und Stromzähler sowie digital steuerbarer Wechselrichter) zu Preis von ca. 2-4 Ct. und z. Zt. und Zahlung EEG-Umlage (Neuregelung durch BUND ist im Okt./Nov. 2020 aversiert; Zur Einspeisung ins Netz bedarf es einem Strom-Makler der an der Strombörse in Leipzig zugelassen ist
2. Umrüsten, d. h. Eigenverbrauch (ggf. unter Kauf eines ungeförderten Batteriespeichers) und keine Einspeisung ins Netz durch digitale Drosselung der Anlage wenn Baterieschrank voll und Anlagenleistung über Eigenbedarf; was den Nachhaltigkeitsprinzip Strategien sind Effizienz, Konsistenz und Suffizienz zuwiderläuft
3. Abbau und Entsorgung der funktionsfähigen Solaranlagen, was den Nachhaltigkeitsprinzipien Strategien sind Effizienz, Konsistenz und Suffizienz zuwiderläuft
4. Repowering (Abbau und Entsorgung der funktionsfähigen Solaranlagen und neu bauen) was den Nachhaltigkeitsprinzipien Strategien sind Effizienz, Konsistenz und Suffizienz zuwiderläuft
Kommentare
Manfred Seibel:
Georg Sprung:
der Strom für über 20 Jahre alte PV-Anlagen primär selbst verbraucht werden.
Hierzu müssen diese Anlagen kosten aufwendig umgebaut und mit einem Speicher versehen werden.
Für die Einspeisung ins Netz gibt es für über 20 Jahre alte PV-Anlagen nur noch 2-3 Ct..
Unklar ist zur Zeit ob auch für die Einspeisung EEG- Umlage gezahlt werden muss.
Wegen Umbaukosten, Speicher, niedrigeren Stromkreis und evtl. EEG- Umlage rechnet sich die Einspeisung nicht mehr und die Anlagen werden stillgelegt oder abgebaut.
P.S. für Neuanlagen über fünf KWp gibt es derzeit im Land Rheinland-Pfalz ein Förderprogramm für Speicher.
Georg Sprung:
Lt. einer Magazin-Sendung im öffentl.-rechtl. Fernsehen läuft auch die EEG-Förderung für Windkraftanlagen nach 20 Jahen aus. D. h. es stellt sich das gleiche Problem, d. h. Gefahr der Abschaltung.
Bitte prüfen und ggf. meinen Antrag LTWP-1-063 erweitern, da ich leider bezügl. Windkraftanlagen keine Ahnung habe.