Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 1 Eröffnung, Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.10.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.10.2020, 19:45 |
GO-1: LDV-Geschäftsordnung
Antragstext
II. Präsidium
Das Präsidium besteht aus mindestens vier Mitgliedern, mindestens die Hälfte der
Präsidiumsmitglieder sollen Frauen sein. Das Präsidium entscheidet in
Zweifelsfällen über die Auslegung der Satzung und der Geschäftsordnung. Das
Präsidium wird mit einfacher Mehrheit und ohne Aussprache gewählt und kann
jederzeit durch Wahl eines neuen Tagungspräsidiums ersetzt werden.
Das Präsidium ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Landesdelegiertenversammlung verantwortlich. Das Präsidium kann zur Ordnung und
zur Sache rufen und nach zweimaliger Verwarnung das Wort entziehen. Das
Präsidium kann einem Mitglied, das nach IV.GO die Redezeit überzieht nach
einmaliger Ermahnung das Wort entziehen. Das Präsidium darf sich nur in
Angelegenheiten der Geschäftsordnung an der Diskussion beteiligen. Wollen
Mitglieder des Präsidiums sich zur Sache äußern, so müssen sie sich
untereinander vertreten. Wird ein Mitglied des Präsidiums zur Wahl
vorgeschlagen, so muss es sich für die Dauer des Wahlgangs vertreten lassen.
IV. Redelisten/Redezeit
Wortmeldungen werden schriftlich unter Angabe des Vor- und Nachnamens und des
Kreisverbandes beim Präsidium abgegeben. Redelisten werden getrennt geführt, das
heißt es gibt eine Redeliste für Frauen und eine für Personen aller
Geschlechter. Die Reihenfolge auf der jeweiligen Liste wird gelost. Frauen und
Personen auf der offenen Liste reden abwechselnd. Mindestens jeder zweite
Redebeitrag ist somit Frauen vorbehalten. Die Redezeit kann auf Antrag
beschränkt werden.
V. Anträge
a) Anträge zur Sache müssen schriftlich vorliegen. Ordentliche Anträge müssen
gemäß der Satzung fristgerecht vorliegen (fünf Wochen vor der LDV beim
Landesvorstand / drei Wochen vor der LDV bei den Kreisverbänden).
Alle weiteren Anträge sind Dringlichkeitsanträge. Zusatz- und Änderungsanträge
sind jederzeit möglich, es sei denn, die Versammlung stimmt Antragsfristen im
Rahmen eines Verfahrensvorschlags mit einfacher Mehrheit zu.
Nach Schluss der Debatte über einen Sachantrag steht dem/der AntragstellerIn auf
Wunsch ein Schlusswort zu.
Dringlichkeitsanträge im Verlauf der LDV sind möglich, wenn das Ereignis, auf
das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nicht früher als 2 Tage vor dem
Antragsschluss eingetreten ist,
die Anträge von mindestens 20 Mitgliedern unterstützt werden und ihrer
Behandlung von der einfachen Mehrheit der Delegierten zugestimmt wird. Sie
werden am Schluss der Tagesordnung behandelt. Vorzug ist möglich. Dies gilt als
Änderung der Tagesordnung und damit als Rückholantrag (2/3- Mehrheit).
b) Anträge zur Geschäftsordnung
Für Geschäftsordnungsanträge gilt: Mitglieder, die zur Geschäftsordnung sprechen
wollen, erhalten außerhalb der Reihe das Wort. Sie melden sich normalerweise mit
zwei erhobenen Händen zu Wort. Die Anträge sind nach Anhörung einer Für- und
Gegenrede abzustimmen. Die Ausführungen der RednerInnen dürfen sich nicht auf
die Sache beziehen und drei Minuten nicht überschreiten. Redet niemand gegen
einen Geschäftsordnungsantrag, so ist er angenommen.
Anträge zur Geschäftsordnung sind:
1. Antrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung (diesen Antrag kann nur ein
Mitglied stellen, das vorher noch nicht zur Sache gesprochen hat)
2. Antrag auf Schluss der Redeliste (diesen Antrag kann nur ein Mitglied
stellen, das vorher noch nicht gesprochen hat)
3. Antrag auf Vertagung der LDV
4. Antrag auf Pause
5. Rückholantrag (hierfür wird eine 2/3- Mehrheit benötigt)
6. Antrag auf Redezeitbegrenzung (diesen Antrag kann nur ein Mitglied stellen,
das vorher noch nicht zur Sache gesprochen hat)
7. Antrag auf Änderung der Tagesordnung: gilt als Rückholantrag
8. Antrag auf Auszählung eines Abstimmungsergebnisses. Ihm wird stets
stattgegeben.
9. Misstrauensantrag gegen das Präsidium oder eines seiner Mitglieder. Sie
werden sofort behandelt. In diesem Falle leitet ein Mitglied des Landesvorstands
die Verhandlung und die Abstimmung.
10. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit . Ihm wird stets
stattgegeben. Ist Beschlussunfähigkeit festgestellt, so hat das Präsidium die
Sitzung so lange zu vertagen, bis die Beschlussfähigkeit wieder hergestellt ist.
VII. Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen, sofern Satzung oder Geschäftsordnung nichts anderes
vorsehen, mit einfacher Mehrheit.
Delegierte haben für die Abstimmung ihre Stimmkarten hoch zu halten,
vorbehaltlich einer anderen Regelung durch das Präsidium.
Auf Antrag von einem Viertel der anwesenden Delegierten findet eine geheime oder
namentliche Abstimmung statt. Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist der
weitergehende. Geheime Abstimmungen erfolgen auf vorbereiteten Stimmzetteln.
Namentliche Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Delegierten durch das Präsidium,
das auf der Namensliste der Landesdelegiertenversammlung JA, NEIN oder
ENTHALTUNG einträgt und die Zahl der Stimmen auszählt. Geheime und namentliche
Abstimmung sind unzulässig bei Anträgen zur Tagesordnung und zur
Geschäftsordnung.
Auf Antrag einer weiblichen Delegierten wird unter den weiblichen Delegierten
abgestimmt, ob sie zu einem Sachantrag ein Frauenvotum durchführen wollen. Wird
der Antrag auf ein Frauenvotum angenommen, wird über den Sachantrag zunächst
unter den weiblichen Delegierten, dann in der gesamten Versammlung abgestimmt.
Sollten die Abstimmungsergebnisse der weiblichen Delegierten und der Versammlung
voneinander abweichen, wird die LDV für max. 15 Minuten zur Beratung
unterbrochen. Anschließend stimmen die weiblichen Delegierten unter sich ab, ob
sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen wollen. Ist dies der Fall, wird der
Sachantrag an die Basis verwiesen (aufschiebende Wirkung). Er wird auf der
nächsten Landesdelegiertenversammlung – in eiligen Fällen auf einer
zwischenzeitlich tagenden Instanz – behandelt. Ein zweites Veto zu dem gleichen
Punkt ist nicht möglich.
VIII. Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen. Für die Befassung
einzelner Tagesordnungspunkte kann die LDV abweichend von dieser
Geschäftsordnung Verfahrensregelungen beschließen. Die Geschäftsordnung tritt
nach der Verabschiedung durch die absolute Mehrheit der im Saal anwesenden
Delegierten der Landesdelegiertenversammlung in Kraft. Sie ist nur mit 2/3-
Mehrheit änderbar.
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