Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 1 Eröffnung, Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.12.2020, 10:34 |
GO-1NEU: Geschäftsordnung für die digitale LDV
Antragstext
II. Präsidium
Der Landesvorstand schlägt der Landesdelegiertenversammlung ein paritätisch
besetztes Präsidium vor. Das Präsidium entscheidet in Zweifelsfällen über die
Auslegung der Satzung und der Geschäftsordnung. Das Präsidium wird mit einfacher
Mehrheit und ohne Aussprache gewählt und kann jederzeit durch Wahl eines neuen
Tagungspräsidiums ersetzt werden.
Das Präsidium ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Landesdelegiertenversammlung verantwortlich. Das Präsidium kann zur Ordnung und
zur Sache rufen und nach zweimaliger Verwarnung das Wort entziehen. Das
Präsidium kann einem Mitglied, das nach IV.GO die Redezeit überzieht nach
einmaliger Ermahnung das Wort entziehen. Das Präsidium darf sich nur in
Angelegenheiten der Geschäftsordnung an der Diskussion beteiligen. Wollen
Mitglieder des Präsidiums sich zur Sache äußern, so müssen sie sich
untereinander vertreten. Wird ein Mitglied des Präsidiums zur Wahl
vorgeschlagen, so muss es sich für die Dauer des Wahlgangs vertreten lassen.
IV. Redelisten/Redezeit
Jedes Mitglied hat Rederecht. Wortmeldungen sind über die LDV Webseite
https://ldv.gruene-rlp.de beim Präsidium einzureichen. Die Meldung enthält Vor-
und Nachnamen und Kreisverband des betreffenden Mitglieds. Redelisten werden
getrennt geführt, das heißt es gibt eine Redeliste für Frauen und eine für
Personen aller Geschlechter. Die Reihenfolge auf der jeweiligen Liste wird
gelost. Frauen und Personen auf der offenen Liste reden abwechselnd. Mindestens
jeder zweite Redebeitrag ist somit Frauen vorbehalten. Die Redezeit kann auf
Antrag beschränkt werden.
V. Anträge
a) Alle Anträge, auch Dringlichkeits- und Änderungsanträge werden über
https://idar-oberstein112020.antragsgruen.de/ bei der Antragskommission
eingereicht. Ordentliche Anträge müssen gemäß der Satzung fristgerecht vorliegen
(fünf Wochen vor der LDV beim Landesvorstand / drei Wochen vor der LDV bei den
Kreisverbänden). Änderungsanträge müssen gemäß der Satzung spätestens 2 Tage vor
der LDV eingereicht werden. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen
noch früheren Antragsschluss festgelegt hat.
Alle weiteren Anträge sind Dringlichkeitsanträge. Änderungsanträge zu
Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich.
Nach Schluss der Debatte über einen Sachantrag steht dem/der Antragsteller*in
auf
Wunsch ein Schlusswort zu.
Dringlichkeitsanträge im Verlauf der LDV sind möglich, wenn das Ereignis, auf
das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nicht früher als 2 Tage vor dem
Antragsschluss eingetreten ist, die Anträge von mindestens 20 Mitgliedern
unterstützt werden und ihrer Behandlung von der einfachen Mehrheit der
Delegierten zugestimmt wird. Sie werden am Schluss der Tagesordnung behandelt.
Vorzug ist möglich. Dies gilt als Änderung der Tagesordnung und damit als
Rückholantrag (2/3- Mehrheit).
b) Anträge zur Geschäftsordnung
Mitglieder können Geschäftsordnungsanträge über den Button „GO-Antrag“ auf der
LDV Webseite https://ldv.gruene-rlp.de ab Beginn der LDV stellen. Bei der
Antragstellung sind Name und Kreisverband der Antragsteller*innen und der
Wortlaut des Antrages in die entsprechenden Felder einzutragen. Mit dem Absenden
des Antrags wird die antragstellende Person per Videokonferenz mit der
technischen Antragskommission verbunden, um die Antragstellung abzuschließen.
Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Die Anträge sind nach
Anhörung einer Für- und Gegenrede abzustimmen. Die Ausführungen der RednerInnen
dürfen sich nicht auf die Sache beziehen und drei Minuten nicht überschreiten.
Redet niemand gegen einen Geschäftsordnungsantrag, so ist er angenommen.
Anträge zur Geschäftsordnung sind:
1. Antrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung (diesen Antrag kann nur ein
Mitglied stellen, das vorher noch nicht zur Sache gesprochen hat)
2. Antrag auf Schluss der Redeliste (diesen Antrag kann nur ein Mitglied
stellen, das vorher noch nicht gesprochen hat)
3. Antrag auf Vertagung der LDV
4. Antrag auf Pause
5. Rückholantrag (hierfür wird eine 2/3- Mehrheit benötigt)
6. Antrag auf Redezeitbegrenzung (diesen Antrag kann nur ein Mitglied stellen,
das vorher noch nicht zur Sache gesprochen hat)
7. Antrag auf Änderung der Tagesordnung: gilt als Rückholantrag
8. Antrag auf Auszählung eines Abstimmungsergebnisses. Ihm wird stets
stattgegeben.
9. Misstrauensantrag gegen das Präsidium oder eines seiner Mitglieder. Sie
werden sofort behandelt. In diesem Falle leitet ein Mitglied des Landesvorstands
die Verhandlung und die Abstimmung.
10. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit . Ihm wird stets
stattgegeben. Ist Beschlussunfähigkeit festgestellt, so hat das Präsidium die
Sitzung so lange zu vertagen, bis die Beschlussfähigkeit wieder hergestellt ist.
Bei der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abstimmung oder Wahl werden die in
diesem Wahlgang gewerteten Stimmen pseudonymisiert in einer Liste
veröffentlicht. Die Pseudonymisierung erfolgt dabei über einen Zahlenwert, dem
die jeweilige Stimme zugeordnet wird. Dies ermöglicht eine Kontrolle des
Gesamtergebnisses der Abstimmung oder Wahl.
Bei (offenen) Abstimmungen wird dieser Zahlenwert über ein kryptografisches
Verfahren aus dem Namen der Person und der Bezeichnung der Abstimmung gebildet.
Zur Überprüfung des Wahlergebnisses können Parteimitglieder auf einer Webseite
im Grünen Netz über die Eingabe des Namens der abstimmenden Person und der
Bezeichnung der Abstimmung den Zahlenwert erzeugen und so überprüfen, ob die
Stimme im Abstimmungsergebnis korrekt gewertet wurde.
Bei Wahlen wird der Zahlenwert zufällig über ein kryptografisches Verfahren
erzeugt und der abstimmenden Person nach Abgabe der Stimme angezeigt. Dieser
Zahlenwert kann kopiert werden. Damit können die bei der Wahl teilnehmenden
Person überprüfen, ob die eigene Stimme korrekt gewertet wurde im
Abstimmungsergebnis. Ein Abgleich zwischen dem Zahlenwert und dem Namen der
abstimmenden Personen kann nur von dem/der Administrator*in des Servers
vorgenommen werden. Diese verpflichten sich schriftlich gegenüber dem
Landesverband, keine Einsicht zu nehmen, soweit die Richtigkeit des Ergebnisses
nicht formell angezweifelt wird. Die den Abgleich ermöglichenden Daten werden
nach Ablauf der Einspruchsfrist i.S.v. § 13 Abs. 10 Bundessatzung gelöscht.
Auf Antrag einer weiblichen Delegierten wird unter den weiblichen Delegierten
abgestimmt, ob sie zu einem Sachantrag ein Frauenvotum durchführen wollen. Wird
der Antrag auf ein Frauenvotum angenommen, wird über den Sachantrag zunächst
unter den weiblichen Delegierten, dann in der gesamten Versammlung abgestimmt.
Sollten die Abstimmungsergebnisse der weiblichen Delegierten und der Versammlung
voneinander abweichen, wird die LDV für max. 15 Minuten zur Beratung
unterbrochen. Anschließend stimmen die weiblichen Delegierten unter sich ab, ob
sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen wollen. Ist dies der Fall, wird der
Sachantrag an die Basis verwiesen (aufschiebende Wirkung). Er wird auf der
nächsten Landesdelegiertenversammlung – in eiligen Fällen auf einer
zwischenzeitlich tagenden Instanz – behandelt. Ein zweites Veto zu dem gleichen
Punkt ist nicht möglich.
VIV. Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen. Für die Befassung
einzelner Tagesordnungspunkte kann die LDV abweichend von dieser
Geschäftsordnung Verfahrensregelungen beschließen. Die Geschäftsordnung tritt
nach der Verabschiedung durch die absolute Mehrheit der laut System anwesenden
Delegierten der Landesdelegiertenversammlung in Kraft. Sie ist nur mit 2/3-
Mehrheit änderbar.
Begründung
erfolgt mündlich
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