Die Viertelparität der Gruppen in den Hochschulgremien ist seit langem ein grüner Wunsch. Gleichwohl lässt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese quasi nicht zu. In der Praxis der Hochschulpolitik wurde das Hochschulurteil aus den 70er-Jahren dahingehend umgesetzt, dass in quasi allen Gremien der Hochschulen eine absolute, professorale Mehrheit vorgesehen wurde, jedoch ist bei genauem Studium dieses Urteils eine solche Mehrheit zu Gunsten einer Gruppe nicht zwingend erforderlich. Dies gilt es durch uns Grüne zu nutzen und wo immer möglich die absolute Mehrheit der Professor*innen zu Gunsten der anderen Gruppen zu beschneiden und so mehr Partizipationsgleichheit an den Hochschulen zu schaffen.
Kapitel: | 6. Gerechte Bildung – Innovative Wissenschaft |
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Antragsteller*in: | Philipp Zeller (KV Koblenz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: LTWP-6-331 |
Eingereicht: | 23.09.2020, 20:51 |
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