Vor der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde eine vielversprechende Studie zur Umsetzung von Fahrradschutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften durchgeführt.
Die Studie sieht hier großes Potential. Leider haben es außerörtliche Schutzstreifen nicht in die neue StVO geschafft, so dass Kommunen und Landkreise diese weiterhin nicht anordnen dürfen.
Weitere Untersuchungen zu dem Thema können jedoch angestellt werden. Dies ist auch der Weg den BaWü geht.
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/modellprojekt-schutzstreifen-fuer-den-radverkehr#:~:text=Au%C3%9Ferorts%20sind%20Schutzstreifen%20bislang%20nicht,gegebenen%20Stra%C3%9Fenbreiten%20untersucht%20und%20bewertet.
Kapitel: | 4. Vernetzte Verkehrsangebote – Nachhaltige Mobilität |
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Antragsteller*in: | David Nierhoff (KV Mainz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.10.2020, 15:32 |
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