Wie Studien, etwa von der Bundesvereinigung der Tierärzte für Tierschutz, belegen, sind 70% der Schüsse auf Treibjagden nicht tödlich, was mit erhebliche Leiden für die angeschossenen Tiere verbunden ist. Das Tierschutzgesetz untersagt hingegen vermeidbares Leiden. Diese hehre Maßgabe hat durch das Staatsziel des Tierschutzes im GG einen höheren Rechtrang als die ohnehin umstrittenen Beweggründe für die Jagd. Tierschutz muss auch im Wald und für Wildtiere Geltung finden und kann im Rahmen von Treibjagden nicht ausreichend gewährleistet werden.
Kapitel: | 3. Intakte Umwelt – Gesicherte Lebensgrundlagen |
---|---|
Antragsteller*in: | Björn Hayer (KV Südwestpfalz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 25.10.2020, 15:25 |
Kommentare
Julia Jawhari:
Holger Wolf:
Jana Dreyer: