Derzeit ist sowohl die Doppelnutzung in der Landwirtschaft nicht möglich. Von daher entfallen für mit Agro-Photovoltaik genutzten Flächen die Agrarförderungen. Gleichzeitig verliert die Fläche den Status Landwirtschaftliche Vorrangfläche. Ebenso ist eine Fördeung nach dem EEG ausgeschlossen.
| Kapitel: | 1. Gutes Klima – Saubere Energie |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Uwe Hofmann (KV Mainz-Bingen) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 26.10.2020, 12:27 |
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