Grundsicherungsempfänger*innen erhalten als Erstausstattung in der Regel gebrauchte Elektrogeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine) schlechter Energieeffizienzklassen. Die Stromkosten zahlen Grundsicherungsempfänger*innen später aus dem Regelbedarf. Es entspricht der sozialen und ökologischen Vernunft, hier energieeffiziente Geräte vorzusehen.
Kapitel: | 1. Gutes Klima – Saubere Energie |
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Antragsteller*in: | LAG Soziales & Gesundheit (dort beschlossen am: 24.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: LTWP-8-044 |
Eingereicht: | 24.10.2020, 22:15 |
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